Tierschutz – Eine ethische Verpflichtung!
Nachdem im Saarland auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen der Tierschutz in die Landesverfassung aufgenommen wurde, werden weitere Überlegungen angestellt, dieses für eine zivilisierte Gesellschaft zentrale Ziel weiter auszubauen. Mit der Änder-ung des Grundgesetzes vom 26. Juli 2002 wurde der Tierschutz nach langjährigen Diskussionen endlich als Staatsziel anerkannt und in der Verfassung verankert.
In Artikel 20a heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfass-ungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Viele konkrete Regelungen mit dem übergeordneten Ziel des Tierschutzes müssen jedoch auch in den unserer Verfassung untergeordneten Fachgesetzen des Bundes und der Länder umgesetzt werden.
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