Grüne Friedrichsthal beantragen Tempolimit zum Lärmschutz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schultheis,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, gemeinsam mit dem Regionalverband Saarbrücken als zuständiger Straßenverkehrsbehörde eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in hoch lärmbelasteten und dicht besiedelten Bereichen der Friedrichsthaler Durchgangsstraßen zu erwirken.

Es handelt sich dabei um folgende Abschnitte:

  • L 112: Illinger Straße,
  • L 125: Neunkircher Straße zwischen Redener Straße und Illinger Straße, Saarbrücker Straße zwischen Illingerstraße und Kohlenstraße und schließlich zwischen Grubenstraße und Am Güterbahnhof,
  • L 258: Grühlingstraße zwischen Kettelerstraße und Lilienstraße.

Begründung

Wie aus dem jüngst vorgestellten Bericht zum Lärmaktionsplan hervorgeht, leiden viele Anwohnerinnen und Anwohner der Friedrichsthaler Hauptverkehrsstraßen unter einer hohen Lärmbelastung – das heißt von mehr als 67 dB(A) tagsüber und mehr als 57 dB(A) nachts (Lärmaktionsplan Stufe II, Seite 16). Sie sind damit Lärmpegeln ausgesetzt, die gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können.

Im Lärmaktionsplan werden zuvorderst Geschwindigkeitsbeschränkungen als effektive Maßnahme zur Reduzierung der Lärmbelästigung empfohlen (ebenda, S. 21).

Wie aus der Stellungnahme des Landesbetriebs für Straßenbau zum vorliegenden Lärmakti- onsplan hervorgeht, erfüllt die Einführung eines Tempolimits auch die geltenden Anforde- rungen für eine Genehmigung: dass nämlich die gebietsabhängigen Richtwerte überschritten werden und dass durch die Geschwindigkeitsreduzierung die Pegelwerte um mindestens drei dB(A) gesenkt werden.

Für eine solche Maßnahme sprächen auch Sicherheitsaspekte – ein schwerer Unfall in den letzten Tagen hat uns dies wieder vor Augen geführt. Mit Tempo 30 würde ein gefahrloseres Queren der Fahrbahn ermöglicht.

Nicht zuletzt versprechen wir uns von der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit eine Verbesserung der Lebensqualität in den Ortszentren. In diesem Zusammenhang ist auch an die lärmbedingte Minderung der Immobilienpreise zu erinnern (ebenda, S. 29).

Demgegenüber fallen unseres Erachtens eventuelle Nachteile wegen Zeitverlusten für den Durchgangsverkehr kaum ins Gewicht – falls solche überhaupt anfielen (schließlich trägt die Temporeduzierung zur Verstetigung des Verkehrsflusses bei), lägen sie allenfalls im Bereich weniger Sekunden.

Freundliche Grüße

Dr. Horst-Henning Jank