Bündnis 90/Die Grünen
OV Heusweiler
Landesverband Saar
Satzung der Partei Bündnis 90/Die Grünen
Ortsverband Heusweiler
Präambel
Die Mitglieder der Partei „Bündnis90/Die Grünen Ortsverband Heusweiler“ wollen getreu den vier Grundprinzipien „ökologisch, gewaltfrei, basisdemokratisch und sozial“ ihr oberstes Ziel, die Erhaltung der Lebensgrundlagen erreichen.
- Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Die Mitglieder der Partei „Bündnis90/DieGrünen schließen sich in der Gemeinde Heusweiler zu einem Ortsverband (OV) zusammen. Sitz und Tätigkeitsbereich ist die Gemeinde Heusweiler. Der OV Heusweiler kann bei Bedarf Ortsteilverbände in den Ortsteilen gründen. Der OV Heusweiler gehört dem Kreisverband Saarbrücken an.
- Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede Person werden, die die Grundsätze der Partei anerkennt und bereit ist, diese Ziele zu fördern. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen politischen Partei ist ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden.
- Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Einzelheiten der Aufnahme sind durch die Landessatzung geregelt.
- Jedes Mitglied hat die Pflicht die Grundsätze der Partei zu vertreten, sich für ihre Ziele einzusetzen und die festgesetzten Beiträge zu zahlen.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder durch Ausschluss. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich erheblich gegen die Grundsätze der Partei verstößt.
- Organe
Organe des Ortsverbandes sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung beschließt die Satzung und die Richtlinien des Ortsverbandes, sie tagt wenigstens einmal jährlich. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und mindestens einen Kassenprüfer/eine Kassenprüferin, der/die nicht Mitglied des Vorstands sein darf.
Der Vorstand besteht aus:
- dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin
- den Beisitzern/den Beisitzerinnen.
Die Anzahl der zu wählenden Beisitzern/Beisitzerinnen wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Bei Versammlungsbeginn wird ein Schriftführer/eine Schriftführerin gewählt. Die Archivierung der Sitzungsniederschriften erfolgt durch den ersten Vorsitzenden, eine einvernehmliche Archivierung durch andere Vorstandsmitglieder kann jederzeit mündlich vereinbart werden.
- Beschlussfähigkeit
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Mitglieder anwesend sind und die Einladung schriftlich mit Angabe der Tagesordnung eine Woche vorher (Poststempel) ergangen ist. In Ausnahmefällen genügt eine Einladungsfrist von drei Tagen
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
- Beschlüsse
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Enthaltungen zählen nicht. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
- Satzungsänderungen und Mitgliederausschluss können nur in Mitgliederversammlungen beschlossen werden.
- Beschlüsse des Vorstandes können von der Mitgliederversammlung aufgehoben werden.
- Beschlüsse der Organe werden protokolliert.
- Abstimmungen
Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen, es sei denn ¼ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder verlangen geheime Abstimmungen.
- Wahlen
Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Stimmenthaltungen zählen nicht. Wahlen gelten für die Dauer von 2 Jahren.
- Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag wird vom Landesverband erhoben und danach dem Ortsverband anteilig zugeleitet. Seine Höhe wird in der Mitgliederversammlung festgelegt.
Diese Satzung tritt auf Beschluss der Gründungsversammlung des OV Heusweiler am 13.07.2008 bis auf Widerruf durch Beschluss der Hauptversammlung in Kraft.
Heusweiler, den 13.07.2008
Vorsitzende