„Wir bewerten das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes als einen Meilenstein im Tierschutz, da es in sehr deutlicher Weise erstmals in einen Rechtsbereich eingreift, der bisher praktisch unangetastet war. Der Begründung der Richter ist im Grunde nichts mehr hinzuzufügen, da diese das sonderbare Verhältnis eines Teils der Jägerschaft zu Beutegreifern wie dem Fuchs aufzeigt. Wildtiere […]
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