Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes werden sogenannte Poolärzt*innen zukünftig der Sozialversicherungspflicht für ihre Bereitschaftstätigkeit an Wochenenden und Feiertagen nachkommen müssen. Das wird die bestehenden von der Kassenärztlichen Vereinigung finanzierten 13 Bereitschaftsdienstpraxen im Saarland vor große Existenzprobleme stellen, da hierzulande 33 Prozent aller Bereitschaftsdienste von Poolärzt*innen freiwillig durchgeführt werden☝️
In Losheim ist die Bereitschaftsdienstpraxis angesiedelt, die für unsere Region zuständig ist.
Ohne gesetzliche Neuregelung gerät deren Bestand in Gefahr!
Nachdem die Krankhäuser in Wadern und Losheim geschlossen wurden, kann nicht noch eine Einrichtung unserer Gesundheitsnahversorgung wegfallen 😡
Hier sind Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung gefordert, sich für eine Lösung zum Erhalt des gut funktionierenden Bereitschaftsdienstsystems einzusetzen.

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