Antrag zur Beschwerde „Verstoß gegen die guten Sitten sowie Verstoß gegen faires kommunalpolitisches und demokratisches Verhalten“

Antrag (20180608) zur Beschwerde vom 05.06.2018

 

1.  Zeitnahe Behandlung im zuständigen Ausschuss des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses am Dienstag, den 12.06.2018 um 18.00 Uhr – Erweiterte Tagesordnung

 

THEMA: „Zeitnahe Terminansetzung zur Einladung einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für das Nachrichtenblatt“

Sehr geehrter Herr Beigeordneter Norbert Bettinger,

sehr geehrter Herr Beigeordneter Patrik Salzgeber,

sehr geehrter Herr Beigeordneter Joshua Pawlak,

in Bezug auf unsere schriftliche Beschwerde vom 05.06.2018 (als Anlage per PDF-Datei erneut beigefügt) mit Thema „Verstoß gegen die guten Sitten sowie Verstoß gegen faires kommunalpolitisches und demokratisches Verhalten“, stellen wir die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Rehlingen-Siersburg nach dem bereits mündlich von uns gestellten Antrag in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 07.06.2018 heute erneut schriftlich folgenden Antrag zur Beschwerde vom 05.06.2018:

  1. Behandlung und Zulassung einer erweiterten Tagesordnung im zuständigen Ausschuss des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses am Dienstag, den 12.06.2018 um 18.00 Uhr
  2. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rehlingen-Siersburg stellt den Antrag um zeitnahe Terminansetzung (vorrangig noch im Juni 18 bzw. Juli 18) zur Einladung einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für das Nachrichtenblatt mit – unter anderem – dem Tagesordnungspunkt „Verstoß gegen die guten Sitten sowie Verstoß gegen faires kommunalpolitisches und demokratisches Verhalten der Gemeindeverwaltung nebst der SPD-Mehrheitspartei gegenüber der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie des Ortsverband Rehlingen-Siersburg“
  3. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rehlingen-Siersburg stellt hierzu einen erweiterten Antrag gem. § 48 Abs. 3 KSVG,  dass ein Mitglied (Fraktionsvorsitzender) von unserer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur vorgenannten anzuberaumenden Sitzung einen zusätzlichen Sitz für ein Mitrede- und Abstimmungsrecht erhält. Der Ausschuss des Nachrichtenblatts besteht derzeit aus drei SPD- und zwei CDU Mitgliedern. Bündnis 90/Die Grünen wurde trotz Antragsstellung gem. § 48 Abs. 3 KSVG in der konst. Sitzung des Gemeinderates vom 21.Juli 2014 ein Mitgliedsitz verweigert.
  4. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwartet, dass die Gemeindeverwaltung zeitnah den aktuellen Geschäftsvertrag des Nachrichtenblattes zwischen der Gemeinde Rehlingen-Siersburg/Bürgermeister Martin Silvanus und dem Verlag + Druck LINUS WITTICH KG zur Einsichtnahme und Überprüfung zur Verfügung stellt. Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt eine Kopie des Geschäftsvertrages nicht vor und wurde bis dato von der Gemeindeverwaltung zur Kenntnisnahme nicht zugestellt!
  5. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwartet, dass die Gemeindeverwaltung zeitnah die aktuelle Satzung des Nachrichtenblattes zwischen der Gemeinde Rehlingen-Siersburg/Bürgermeister Martin Silvanus und dem Verlag + Druck LINUS WITTICH KG zur Einsichtnahme und Überprüfung zugesandt wird. Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt eine Kopie des Geschäftsvertrages nicht vor und wurde bis dato von der Gemeindeverwaltung zur Kenntnisnahme nicht zugestellt!

Begründung:

Bereits in unserem Beschwerdeschreiben vom 05.06.2018 haben wir Ihnen der Gemeindeverwaltung den Sachverhalt geschildert. (siehe Anlage) Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird es nicht weiter hinnehmen, dass man Berichte, Informationen, Hinweise, Anzeigen usw. immer und immer wieder im Nachrichtenblatt entweder einfach kürzt oder überhaupt nicht veröffentlicht.

Am 04.03.2018 haben wir Ihnen einen Bericht zur Gründung einer neuen Grünen Jugend Rehlingen-Siersburg zur Veröffentlichung eingereicht. Herr Bettinger hat den Fraktionsvorsitzenden am 05.03.2018 in seiner Funktion als Beigeordneter der Gemeinde angerufen und mitgeteilt, dass er unseren Bericht nicht veröffentlichen dürfe und könne, da es sich um eine Werbung für eine politische Grüne Jugend handelt. Es dürfe keine politische Werbungen getätigt werden.

In diesem Zusammenhang stellt sich für unsere Fraktion die Frage, wie Berichte des „Juso Gemeindeverbandes“ über Juso-Fastnachtsveranstaltungen oder „Jusos beim politischen Aschermittwoch“ oder „Jusos beim SPD-Neujahrsempfang“ oder „Jusos bei der Vorbereitung der Mitgliederversammlung“ oder „Sommer-Schwenken mit den Jusos“ oder „Jusos laden zum gemeinsamen Grillabend ein“ usw. interpretiert werden (Beispiele sehen sie in der Anlage).

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen kann das nur so deuten, dass es sich hierbei offensichtlich um kommerzielle und demnach von der SPD bzw. von den Jusos finanzierte Anzeigen unter der Rubrik „politische Parteien“ handeln muss, obwohl diese nicht mit „Anzeige“ deklariert sind.

Demzufolge hat der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen am Freitag, den 08.06.2018 mit dem LINUS WITTICH Verlag telefoniert und nachgefragt, ob Bündnis 90/Die Grünen in der KW 24 am Freitag, den 15.06.2018 unter der Rubrik „Politische Parteien“ eine Anzeige zur Thematik „Bürgermeisterwahl“ schalten können. Hier bekamen wir jedoch zur Antwort, dass dies nicht möglich sei, da alle geschalteten Anzeigen von politischen Parteien nur nach den „Allgemeinen Nachrichten“ im Nachrichtenblatt veröffentlicht werden dürften. Den fertigen Anzeigen- sowie alle zukünftigen Anzeigenentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen soll Bündnis 90/Die Grünen nur an Ihren zuständigen Nachrichtenblatt Gebietsverkaufsleiter Herr Mark Scheibel zur Anzeigenannahme einsenden.

Daraufhin haben wir nachgefragt, wie es denn dann sein könne, dass die SPD Rehlingen-Siersburg zwei Wochen lang hintereinander eine Anzeige „Zum Fahrradaktionstag“ oder eine Anzeige der SPD Saar zum  „Aschermittwochstreffen“ oder Anzeigen vom sog. SPD-Arbeitskreis Nordgau für „Politik & Häppchen“ unter der Rubrik „Politische Parteien“ veröffentlichen könne und diese Anzeigen nicht – wie bei anderen politischen Parteien  –  auf einen Platz hinter den „Allgemeinen Nachrichten“ verwiesen werden?

Man antwortete uns hierauf, dass man uns hierzu keine Auskünfte oder Erklärung geben könne, da solche SPD-Anzeigen als „alleinige Chefsache“ nur zwischen der Geschäftsleitung vom Verlag + Druck LINUS WITTICH KG und dem Ortsvorsteher des Gemeindebezirks Siersburg (gleichzeitig  Gemeinderatsmitglied) Herrn Reinhold Jost, verhandelt würden.

Sehr geehrte Beigeordnete, wenn sich die zuvor beschriebene Sachlage der einseitigen bevorzugten Behandlung einer Partei bestätigt, dann wird sich die Gemeindeverwaltung sowie die Partei der SPD darauf einstellen müssen, dass hier nicht nur ein dringender Handlungsbedarf besteht, sondern dieser auch von unserer Fraktion eingefordert wird.

Verhärtet sich diese Sachlage der einseitigen Bevorzugung der SPD durch Gemeindeverwaltung und LINUS Wittich Verlag, dann stellt sich für unsere Fraktion außerdem die Frage, ob der LINUS Wittich Verlag für die Gemeinde Rehlingen-Siersburg zukünftig überhaupt noch ein neutraler und parteiunabhängiger Geschäftspartner sein kann.

Wir weisen darauf hin, dass sich die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Einreichung einer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht sowie mögliche weitere rechtliche Schritte vorbehalten.

Bei Rückfragen – persönlich, telefonisch oder via E-Mail, nehme ich mir gerne Zeit für Sie.

 

 

Viele liebe grüne Grüße

Alexander Raphael

 

Fraktionsvorsitzender

Im Gemeinderat von

Bündnis 90/Die Grünen Rehlingen-Siersburg

 

Anlagen

 

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