Anfrage und Antrag zum Thema: Immer noch ausstehende und nicht zugesandte Niederschriften von Sitzungen des Gemeinderates sowie Ausschüssen seit 2014 bis dato 2018

Rehlingen, den 11.09.2018

Anfrage und Antrag (20180911)

 

  1. Nichterfüllung der Geschäftsordnung § 31 (zu § 48 Abs. 5 KSVG) – Bekanntgabe der Niederschrift an die Ratsmitglieder
  2. Zeitnahe Zusendung der noch immer fehlenden Niederschriften 2014 bis dato 2018
  3. Forderung zur strikten Einhaltung der aktuellen Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

 

Thema „Immer noch ausstehende und nicht zugesandte Niederschriften von Sitzungen des Gemeinderates sowie Ausschüssen seit 2014 bis dato 2018“

 

Sehr geehrter Herr Beigeordneter Norbert Bettinger,

sehr geehrter Herr Beigeordneter Patrik Salzgeber,

sehr geehrter Herr Beigeordneter Joshua Pawlak,

 

Ende des letzten Jahres 2017 hat unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Herr Josef Louis im Auftrag unserer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rehlingen-Siersburg bei Ihnen angefragt, wann die noch ausstehenden Niederschriften aus den Sitzungen des Gemeindesrates sowie aus den Sitzungen der einzelnen Ausschüssen seit den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 vollständig an die Ratsmitglieder zugesandt werden.

Bis dato ist festzustellen, dass man in diesem Jahr 2018 bemüht war, fehlende Niederschriften aus den einzelnen Sitzungen zuzusenden, jedoch fehlen immer noch vereinzelt entsprechende Niederschriften aus den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und sogar aktuell aus 2018.

Unsere Fraktion hat jedoch festgestellt, dass die den Ratsmitgliedern zugesandten Niederschriften gegen die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Rehlingen-Siersburg § 31 verstoßen (zu § 47/48 Abs. 5 KSVG – Bekanntgabe der Niederschrift an die Ratsmitglieder).

Zitat und Auszug der gültigen Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Rehlingen-Siersburg mit Inkrafttreten § 33 der aktuellen Fassung vom 16.12.2011 – Der Bürgermeister Martin Silvanus:

§ 31

(zu § 47/48 Abs. 5 KSVG)

Bekanntgabe der Niederschrift an die Ratsmitglieder

  1. Die Niederschrift einer Sitzung des Gemeinderates ist den Ratsmitgliedern mit der Einladung zur nächsten Gemeinderatssitzung zu übersenden. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat dann über die Genehmigung der Niederschrift einen besonderen Beschluss zu fassen.
  2. Bezüglich der Niederschriften der Ausschüsse ist analog zu verfahren.
  3. Evt. Einwendungen gegen die Niederschrift können vor entsprechender Beschlussfassung über die Genehmigung der Niederschrift erhoben werden.

Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellte Antrag auf Erteilung eines zusätzlichen Sitzes im Nachrichtenblatt-Ausschuss wurde in der letzten Gemeinderatssitzung im August 2018 mit der Mehrheit von SPD und CDU mit Hinweis auf die aktuelle Geschäftsordnung und den gesetzlichen Vorgaben des KSVG abgelehnt.

In diesem Zusammenhang stellt unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest, dass die Verwaltung in Vertretung der Beigeordneten von 2014 bis dato 2018 gegen eben diese Geschäftsordnung „§ 31 Bekanntgabe der Niederschrift an die Ratsmitglieder“ sowie gegen § 47/48 Abs. 5 KSVG verstoßen hat.

Keine der (per Mail seit Anfang des Jahres 2018 bis dato) an die Ratsmitglieder nachgereichten Niederschriften aus den Jahren 2014 bis dato 2018 wurde durch einen laut Geschäftsordnung vorgesehenen besonderen Beschluss, genehmigt.

Daraus resultiert folgende öffentliche Anfrage bzw. folgender Antrag:

  1. Bis wann erhalten alle Ratsmitglieder die noch ausstehenden Niederschriften der Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse seit den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?
  2. Wie beabsichtigt die Gemeindeverwaltung in Vertretung der stellvertretenden Beigeordneten als Bürgermeister über die einzeln nachträglich zugesandten Niederschriften seit 2014 bis dato 2018 einen besonderen Beschluss über deren Genehmigung herbeizuführen?
  3. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Gemeindeverwaltung mit sofortiger Wirkung dazu auf, die  aktuell gültige Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Rehlingen-Siersburg strikt einzuhalten. Dies gilt auch und insbesondere für den  „§ 31 (Bekanntgabe der Niederschrift an die Ratsmitglieder)“.

Für Ihre Bemühungen und eine zeitnahe Bearbeitung sowie die Zusendung einer Stellungnahme und der noch ausstehenden Niederschriften, vielen Dank im Voraus.

Bei Rückfragen – persönlich, telefonisch oder via E-Mail, nehme ich mir gerne Zeit für Sie.

 

Verteiler:        Zur Info und Kenntnisnahme an

  • Herr SPD-Fraktionsvorsitzender Dr. Michael Altmayer
  • Herr CDU-Fraktionsvorsitzender Manfred Kelm

 

 

Viele liebe grünen Grüße

Alexander Raphael

Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rehlingen-Siersburg im Gemeinderat Rehlingen-Siersburg

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