Zur Einrichtung einer zentralen Vorclearing-Stelle zur Weiterverteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durch das Land in Tholey erklärt Barbara Meyer-Gluche, Vorsitzende der Grünen im Kreis Saarbrücken:
„Das Land überträgt sich zum 1. Februar die Zuständigkeit für die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Die hierfür notwendige Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes geschah in einer Nacht- und Nebelaktion. Es gab hierfür nicht das normale gesetzliche Verfahren, in dem eine Anhörung der maßgeblichen Institutionen, Organisationen und Experten vorgesehen ist. Die Änderung wurde versteckt in einer Ergänzung zum Haushaltsbegleitgesetz. Diese Ergänzung wurde am 18. November vorgelegt und schon am 26. Dezember im Landtagsausschuss ohne Anhörung beschlossen!
Man war sich der Tragweite dieser Gesetzesänderung in der Landesregierung wohl bewusst und wollte einen Weg finden, um an einer Aufregung erregenden Anhörung mit den Experten herumzukommen. Dieses Hauruck-Gesetzesverfahren wurde mitgetragen von den Mehrheitsfraktionen im Landtag. Vor diesem Hintergrund halten wir die heute in der Presse zu lesende Kritik der SPD-Landtagsabgeordneten, Isolde Ries, für scheinheilig.
Wir halten dieses Vorgehen bei einer so zentralen und sensiblen Gesetzesänderung für unverantwortlich. Es geht hier um nicht weniger als die Garantie des Kinderwohls! Diese sehen wir durch die Pläne der Landesregierung zur Ausgestaltung der zentralen Vorclearing-Stelle in Tholey als gefährdet an. Insbesondere im Regionalverband Saarbrücken wurde in den letzten Jahren die notwendige Struktur und Expertise im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aufgebaut. Es ist für uns aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar, warum auf diese Strukturen und dieses Expertenwissen nicht zurückgegriffen wird.
Das Land geht mit dieser Maßnahme den gleichen Weg, den der Bund mit der bundesweiten Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eingeschlagen hat: Statt die Gelder dorthin zu verteilen, wo die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind, werden nun die Kinder herumgeschoben. Anscheinend ist das die für das Land billigere Lösung. Das Kindeswohl darf finanzpolitisch aber nicht relativiert werden! Wir fordern die Nutzung der Strukturen in den Kreisjugendämtern und eine Erstattung der Kosten durch das Land!“
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