Dillschneider: Regionalverbands-Kommunen in der Pflicht auf betreute Menschen zuzugehen
Die Grünen fordern die Städte und Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken auf, betreute Menschen über ihr neues Wahlrecht aktiv zu informieren. Während die Wählerinnen und Wähler üblicherweise durch eine Wahlbenachrichtigungskarte informiert würden, so die Grünen-Politikerin Jeanne Dillschneider, müssten betreute Menschen aktiv einen Antrag zur Wahlteilnahme am 26. Mai stellen.
„Nach der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts können nun erstmals auch betreute Menschen an den Europawahlen teilnehmen. Zieht das Saarland nach, können diese dann auch bei den gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Allerdings folgt aus dem Richterspruch leider auch, dass Betroffene nun aktiv einen Antrag stellen müssen, um ihr neues Wahlrecht auch wahrnehmen zu können. Wer keinen Antrag stellt, dem wird das Wahlrecht bei den Wahlen am 26. Mai weiter verwehrt bleiben“, sagt Jeanne Dillschneider, Kreisvorstandsmitglied der Saarbrücker Grünen.
Die Städte und Gemeinden müssten nun aktiv auf die betreuten Menschen zu gehen, um diese über ihr neues Wahlrecht in Kenntnis zu setzen. Dillschneider: „Üblicherweise werden alle Wählerinnen und Wähler durch eine postalische Wahlbenachrichtigungskarte über den Wahltermin, die Wahlzeit und die Örtlichkeit informiert. Analog dazu müssen nun die Städte und Gemeinden dringend prüfen, wie sie auch betreute Menschen angemessen über ihr neues Wahlrecht und das Antragsverfahren aufklären können.“ Die Grünen-Politikerin regt an, dies beispielsweise durch ein persönliches Informationsschreiben oder alternativ über den bestellten Betreuer umzusetzen.
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