Sturm und Borkenkäferbefall haben unserem Gemeindewald stark zugesetzt. Die Beseitigung des geschädigten Holzes führte seit 2016 zu einer starken Überschreitung des im periodischen Betriebsplanes festgelegten Hiebsatzes von ca. 3 T€ p.a. um mehr als einen Jahreshieb.
Zitat § 35 (1) LWaldG
„Zulässige Mehreinschläge müssen innerhalb des periodischen Betriebsplanes ausgeglichen werden.“
Der Holzertrag muss daher für die Jahre 2020/21 angepasst werden. Der vorliegende Forstwirtschaftsplan sieht eine Aussetzung des Holzeinschlages mit Ausnahme des Brennholzes sowie des Abverkaufes von Sturm- und Borkenkäferholz vor. Dieses Vorgehen ist gut und muss 2021 fortgesetzt werden.
In § 11(2)5 LWaldG heißt es: „… sind die Waldbesitzer verpflichtet,… entstandene Kahlflächen durch Naturverjüngung, natürliche Sukzession, Vorwälder, Saat und Pflanzung unverzüglich wieder zu bewalden.“
Im vorliegenden Plan ist vorgesehen, auf 2 ha 6000 Eichen zu pflanzen. Von Forstoberamtsrat Schnur wurde im Werksausschuss die wieder aufzuforstende Fläche mit ca. 8 ha angegeben.
Die Auswirkungen von Borkenkäferbefall und Sturmschäden kann man auch als Chance begreifen, wenn der Umbau unserer Gemeindewälder zu artenreichen Laub- und Mischwäldern jetzt beherzt angegangen wird.
Es muss anerkannt werden, dass die notwendigen Arbeiten nicht in einem Jahr leistbar sind. Dennoch halten wir als Fraktion die Anstrengungen zu gering.
Für den Forstwirtschaftsplan 2020 beantragt die Fraktion von Bündnis‘90/Die Grünen daher, weitere Bäume verschiedener Laubbaumarten, auch auf den Kalamitätsflächen vor 2018, zu pflanzen.
Für das Jahr 2021 fordern wir die Vorlage eines ambitionierteren Forstwirtschaftsplanes
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