Bericht der Frauenbeauftragten des LK Saarlouis zur Frauenförderung in der Verwaltung

Kreistagssitzung am 22.03.18

Bitte um Aufnahme in die Tagesordnung des öffentlichen Teils der o.a. Sitzung

 

TOP: Bericht der Frauenbeauftragten des Landkreises Saarlouis zur Frauenförderung in der Verwaltung unter Berücksichtigung folgender Fragestellungen:

 

  • Wie stellt sich die geschlechterspezifische Verteilung in den Dezernaten und Ämtern der Verwaltung dar, dies auch unter Zuordnung der jeweiligen Eingruppierung bzw. Besoldungsstufe?
  • Welche Maßnahmen gibt es zur Frauenförderung und zur Vereinbarung von Beruf und Familie?
  • Welche Zielvorgaben hat die Verwaltung zur Frauenförderung und in welcher Handlungsstrategie lassen sich diese umsetzen?
  • Wie wird die Umsetzung der Zielvorgaben sowie der Einzelmaßnahmen evaluiert?
  • Welche geschlechterspezifischen Weiterbildungsangebote bietet der Land-kreis an?
  • Welche sonstigen Veranstaltungen bzw. Beteiligungen plant die Frauenbeauftragte im Jahr 2018?

 

 Begründung:

 

Anlässlich des Weltfrauentages am 08. März 2018 sollte sich der Kreistag in seiner Märzsitzung in einem eigenen Tagesordnungspunkt mit der Situation der Frauen im Landkreis, insbesondere in der Kreistagsverwaltung unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung zwischen Mann und Frau beschäftigen.

Gemäß § 5 Absatz 2 KSVG haben die Gemeinden insbesondere die Aufgabe, das soziale, gesundheitliche, kulturelle und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern und hierbei …. die Gleichberechtigung von Mann und Frau zu verwirklichen.

Im Landkreis Saarlouis ist gemäß § 79a eine hauptamtliche Frauenbeauftragte bestellt, die die Aufgabe hat, an der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern mitzuwirken und bestehende Nachteile beseitigen zu helfen.

In dem Zusammenhang soll ein Bericht der Frauenbeauftragten in der o.a. Sitzung erfolgen.

 

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