Verlässlichkeit von Beschlüssen der Landesregierung kleiner als zwei Monate

Mit großer Verwunderung haben wir aus dem Amtlichen Bekanntmachungsblatt vom 3. September von der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Geh- und Radweg zwischen Limbach und Büschfeld erfahren.

Das ist zum jetzigen Zeitpunkt unverständlich. Hier hätte mindestens das Ergebnis der Machbarkeitsstudie für die Reaktivierung der Primstalbahn nach Wadern unbedingt abgewartet werden müssen. Es ist völlig unverständlich, wenn zunächst durch die Landesregierung Reaktivierungen beschlossen, dann aber mit dem Überbau von 3 km Bahnstrecke Teile des Wirtschaftsministeriums genau das Gegenteil unternehmen.  Dies gilt um so mehr, da die den VEP ÖPNV betreffenden Passagen im Feststellungsentwurf von Mängeln behaftet sind.

 

Wir erinnern uns:

Am 13. Juli 2021 beschließt die Landesregierung den Verkehrsentwicklungsplan Öffentlicher Personennahverkehr (VEP ÖPNV). Darin enthalten ist die Reaktivierung der Primstalbahn zwischen Saarlouis und Wadern.

Am 4. August 2021 verkündet der Pressesprecher des Wirtschaftsministeriums, dass das Ministerium die Machbarkeitsstudien für die fünf im VEP enthaltenen Strecken in Auftrag geben werde.

Nun entscheidet eine anderes Referat desselben Ministeriums, dass ein 3 km langer Teilabschnitt der Primstalbahn mit einem Radweg überbaut werden soll.

 

Der ausgelegte Feststellungsentwurf trifft unter anderem folgende Feststellung: „Während der Abschnitt Dillingen-Schmelz im Rahmen einer groben Kosten/Nutzenbetrachtung in Anlehnung an das Verfahren der standartisieten Bewertung des ÖPNV mit einem außerordentlich guten Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) abgeschnitten hat und damit gute Chance auf eine Realisierung hat, konnte für eine darüberhinausgehende Reaktivierung bis nach Wadern lediglich ein Ergebnis im unteren Bereich der Volkswirtschaftlichkeit ermittelt werden. Eine Realisierung dieses Abschnittes ist damit kurz- und mittelfristig nicht zu realisieren.“

Bei tiefgründiger Beschäftigung mit dem VEP ÖPNV oder einem Austausch mit dem zuständigen Referat im eigenen Hause hätte der Verfasser des Feststellungsentwurfes erkennen müssen, dass sich der niedrigere NKF auf eine Reaktivierung bis Wadern ZOB, also incl. einer 2 km langen Neubaustrecke zwischen Dagstuhl und Ortsmitte, bezieht. Gegenstand der Machbarkeitsstudie ist es auch, Alternativen zu untersuchen. So könnte es am Ende wirtschaftlicher sein, die Verknüpfung des örtlichen Busnetzes mit der Primstalbahn am Bahnhof Büschfeld oder Dagstuhl vorzunehmen.

Bedauerlicherweise werden auch in der Variantenübersicht nur vier Ausbauvarianten dargestellt, die alle auf dem Bahnkörper liegen. Eine Alternativtrasse, die sowohl die Reaktivierung der Primstalbahn als auch einen Radweg ermöglicht, ist nicht Gegenstand des Feststellungsentwurfes.  Dagegen ist Ziel der von einem anderen Referat des Wirtschaftsministeriums verantworteten Machbarkeitsstudien die mittelfristige Realisierung der Reaktivierung der Primstalbahn.

Ebenso ist geplant, das die Rampe zum Erreichen des Radwegs von des Radweges von der Edmund-Meiser-Straße aus südlich verläuft. Inwieweit das die Realisierung eines neuen Haltepunktes Limbach beeinflusst wurde nicht dargelegt, es kann befürchtet werden, dass dieser dadurch ebenfalls verhindert wird.

 

 

Was können Bürger tun?

Die Unterlagen liegen in den Rathäusern noch bis zum 6. Oktober aus und können dort eingesehen werden. Zudem können bis zum 20. Oktober Einwendungen erhoben werden.

Warum soll ich überhaupt eine Einwendung machen?

Sie sollten unbedingt Einwendungen gegen die Errichtung eines Radweges auf dem Bahndamm der Primstalbahn vorbringen, weil das die einzige Möglichkeit ist, um auf die Planung und den vorgelegten Entwurf konkret Einfluss nehmen zu können. Mit der Einwendung können Sie ihre Unzufriedenheit darüber, dass Bahnreaktivierung und Radwegbau nicht im Einklang, also nebeneinander, betrieben werden, äußern, mithelfen, die Realisierung dieser Verhinderungsplanung zu stoppen, zum Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geladen werden und dem Gremium dort ihre Einwendung persönlich vortragen (wenn Sie möchten) bzw. die Einwendungen anderer anhören sowie Ihre Rechtsansprüche wahren. Nur wer eine Einwendung einbringt und Einsprüche erhebt, ist später klageberechtigt.

Wer kann eine Einwendung machen?

Alle Bürger*innen, die sich in irgendeiner Weise betroffen fühlen, können und sollten Einwendungen machen, nicht nur in Limbach oder Wadern wohnende. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gründe, die Sie dazu ins Feld führen, von anderen geteilt werden oder nicht.  Wenn sie gerne im Hochwald Rad fahren in dazu auch klimafreundlich mit der Bahn anreisen wollen, auf dem Weg zur Arbeit eine zügige Bahnverbindung wünschen, alles sind legitime und wichtige Gründe und sollten von Ihnen in Ihrer Einwendung unbedingt hervorgebracht werden. Entscheidend ist alleine die subjektive persönliche Betroffenheit durch das Vorhaben.

Lohnt es sich überhaupt eine Einwendung zu machen?

Eine schriftliche Einwendung ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Erörterungstermin, bei dem Sie Ihre Belange persönlich vortragen können (aber nicht müssen). Mit Ihrer Einwendung drücken Sie auch Ihre Unzufriedenheit gegen die geplante Trasse aus und setzen die Verantwortlichen unter Druck. Im Planfeststellungsverfahren schreibt das Gesetz eine umfassende Abwägung zwischen allen betroffenen öffentlichen und privaten Belangen zwingend vor. Außerdem wird über die privaten Einwendungen entschieden. Die Genehmigungsbehörde kann ihre Einwendungen zurückweisen – oder eine Um-/Neuplanung anordnen, in der Ihre Belange besser berücksichtigt werden. Falls Ihre Einwendung nicht oder Ihrer Ansicht nach nicht ausreichend berücksichtigt wurde, können Sie wegen Nichtberücksichtigung gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen.

Sicher ist: Wenn Sie keine Einwendung machen, wird Ihre Meinung garantiert nicht berücksichtigt.

Reicht es aus, eine kurze formale Einwendung einzureichen und später meine Gründe vorzubringen?

Nein! Wenn Sie die Realisierung der Planung verhindern und sich vielleicht sogar die Möglichkeit offen halten wollen, später gegen die Verhinderung der Bahnreaktivierung zu klagen, dann müssen Sie jetzt (d.h. spätestens bis zum 20. Oktober) Ihre Einwendungen erheben.

Bei dieser Einwendung müssen Sie alle wesentlichen Argumente und Einwendungsgründe ausführen, denn nur die jetzt eingewendeten Argumente werden berücksichtigt (und können Sie ggf. später in einer Klage geltend machen). Alles, was Sie erst später vorbringen, wird nicht berücksichtigt, egal wie gravierend und zutreffend es ist. Es empfiehlt sich daher, eine möglichst umfassende Aufstellung möglicher Gegenargumente einzuwenden.

Bei der Formulierung Ihrer Einwendung können die in den oberen Abschnitten formulierten Bedenken natürlich gerne aufgegriffen werden.

 

 

 

 

Verwandte Artikel