Nominierung einer Bürgermeisterkandidatin / eines Bürgermeisterkandidaten

Bürgermeisterwahl mit Hindernissen


Der Ortsverband Rehlingen-Siersburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in einer per Videokonferenz ausgerichteten Mitgliederversammlung beschlossen, keine eigene Bürgermeisterkandidat*in zu nominieren. Diese Entscheidung fiel unabhängig von der Fragwürdigkeit der Ausrichtung der Bürgermeisterwahl im Juni 2021.

Wir halten das Ganze nach wie vor für ein sehr gewagtes Unterfangen“, so Alexander Raphael, Vorsitzender des Ortsverbandes. „In drei Monaten soll die Bürgermeisterwahl stattfinden. Die andauernde Corona-Krise lässt auch weiterhin keine Veranstaltungen zu. Bürgerversammlungen, ja sogar Haustürbesuche sind somit nicht möglich. So sollte eine Bürgermeisterwahl nicht ablaufen“, meint Raphael, der letztlich die Chancengleichheit in Gefahr sieht, da u. a. potenzielle Bewerber*innen, die einen systemrelevanten Berufen ausübten zurzeit keine Möglichkeit hätten, sich auf eine Nominierung einzulassen. “Darüber hinaus haben beispielsweise parteilose Kandidat*innen nahezu keine Chance, die erforderliche Anzahl an Unterschriften bis zum 08. April 2021 zu sammeln“.

Der Wahlkampf finde im Endergebnis fast ausschließlich in den elektronischen Medien statt, so dass ein barrierefreier Zugang zu Informationen nicht für alle Wähler*innen gewährleistet sei.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Gemeindeverwaltung und das bei der Landesregierung zuständige Ministerium für Inneres, Bauen und Sport weiterhin auf, intensiv zu prüfen, ob nicht eine Verschiebung der Bürgermeisterwahl auf den Termin der Bundestagswahl im September 2021 gerade vor dem Hintergrund der sich brandaktuell abzeichnenden Zuspitzung der Pandemie der verantwortungsvollere Weg ist.
Eine Verschiebung kann durch die Rechtsaufsichtsbehörde auf Grundlage des Kommunalwahlgesetzes sowie den derzeit geltenden besonderen Einschränkungen durch die Infektionsschutzmaßnahmen der Coronaverordnung des Landes Saarland erfolgen.
Demnach kann eine Wahl abgesagt bzw. verschoben werden, wenn während der Vorbereitung der Wahl ein offenkundiger, vor der Wahl nicht mehr behebbarer Mangel festgestellt wird. Einen solchen Mangel muss das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport als Rechtsaufsichtsbehörde sowie die Gemeindeverwaltung im Blick auf die örtliche Bürgermeister-Wahlkampfsituation als gegeben ansehen, führt Raphael weiter aus.

Ansonsten bleibt es letztlich bei der Ankündigung, dass BÜNDNIS `90/DIE GRÜNEN auch weiterhin darauf drängen werden, dass sich die zuständigen Ausschüsse intensiv damit befassen, alle pragmatischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuloten, um die Wähler*innen, aber auch die Wahlhelfer*innen sowie die kommunalen Mitarbeiter*innen bestmöglich bei der Durchführung der Wahl zu schützen.

Vor allem aber hoffen wir, dass parteiübergreifende Einigkeit darüber besteht, dass die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Rehlingen-Siersburg dringend gebeten werden, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen“ so Raphael.

Verwandte Artikel