Um dem Klima- und Biodiversitätsschutz in unserer Gemeinde mehr Geltung zu verschaffen, braucht es die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Rahmenbedingungen, die Mandatsträger, Bürgermeister und Landräte unterstützen, aber zugleich anhalten, Verantwortung beim Klima- und Biodiversitätsschutz wahrzunehmen. Die Verfassung des Saarlandes macht in Artikel 59a, Absatz 2 unmissverständlich klar, dass es Aufgabe des Landtages ist, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf den Gesetzesvorbehalt für die Kommunalverwaltung weiterzuentwickeln bzw. zu konkretisieren. Die Große Koalition aus CDU und SPD muss nach Jahren des Stillstands dem Verfassungsauftrag unverzüglich nachkommen und insbesondere das Kommunalselbstverwaltungsgesetz, aber auch die anderen Gesetze, die sich unmittelbar auf unsere belebte und unbelebte Umwelt auswirken, für mehr Klima- und Biodiversitätsschutz novellieren.
Teil 1: Unser Fahrplan zum Klima- und Biodiversitätsschutz
Klima- und Biodiversitätsschutz sind essentiell für ein verantwortungsvolles Handeln unserer Gemeinde. Jedes Gemeindemitglied sollte sich hier einbringen dürfen. Das Fundament dazu muss durch die Gemeinde bereitgestellt werden.
Klima- und Biodiversitätsschutz wird erreicht, indem wir…
- einen Klimaschutz- und Biodiversitätsrat einrichten.
- die Gemeindewirtschaft ökologisch ausrichten.
- eine Vorreiterrolle bei der Energiewende übernehmen.
- Klima- und Biodiversitätsschutzbeauftragte implementieren.
- kommunales Eigentum vorbildlich bewirtschaften.
- die Verkehrswende einleiten.
- Anpassungen an die Klimafolgen durchführen.
- einen Klima- und Biodiversitätsbericht vorlegen.
- eine Auszeichnung für Klima- oder Biodiversitätsschutz ins Leben rufen.
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