Brandmauer

BRANDMAUER bedeutet, dass es keine Zusammenarbeit mit der Partei AfD gibt. Eine Partei, die vom Bundesverfassungsschutz (BfV) als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wurde, in drei Bundesländern sogar als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Die Einstufung des BfV wurde dabei in zweifach gerichtlich, zuletzt vom OVG Münster, bestätigt.
Die Einstufung resultiert u.a. aus demokratiefeindlichen und diskriminierenden Aussagen von Mitgliedern und Funktionären, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar vereinbar sind.
Das bedeutet, es werden keine Anträge oder Gesetze eingebracht, die nur mit Stimmen der AfD eine Mehrheit hätten.
Eine Zusammenarbeit trägt zur einer Normalisierung der Partei bei. Dies gilt es mit Blick auf die Ziele der Partei und die Lehren der deutsche Geschichte unbedingt zu vermeiden.

Brief des Bundesvorstands: Wort statt Wortbruch.

Verwandte Artikel